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Ticketing Service

Für wen ist der Ticketing-Service gedacht?

Der Ticketing-Service richtet sich an Unternehmen, die im internationalen Handel mit Erdgas aktiv sind, sowie an Unternehmen, die Gas in das Hoheitsgebiet der Republik Polen einführen, sowie solche, die solche Aktivitäten planen.

Was ist der Ticketing-Service?

Gemäß dem Gesetz der Republik Polen vom 16. Februar 2007 über Vorräte an Erdöl, Erdölprodukten und Erdgas sowie über die Verfahren, die bei Gefährdung der nationalen Kraftstoffsicherheit oder Störungen auf dem Erdölmarkt anzuwenden sind (im Folgenden: „Bestandsgesetz“) sind Energieunternehmen, die auf den Außenhandel mit Erdgas spezialisiert sind, sowie Unternehmen, die Erdgas nach Polen importieren, verpflichtet, Notvorräte an Erdgas vorzuhalten. Der von PST bereitgestellte Ticketing-Service ist eine alternative Form der Umsetzung der Vorratsverpflichtung für die individuelle Beschaffung von Speicherdienstleistungen. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, diese Notvorräte auch im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats oder im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats des Europäischen Freihandelsabkommens (EFTA) zu halten.

Geschäftsbedingungen

In der ORLEN Gruppe wird der Ticketing-Service von ORLEN S.A. angeboten. Weitere Informationen sind hier erhältlich: FAQ – Corporate Portal.

Der Ticketing-Service wird basierend auf dem Ticketing-Servicevertrag bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Ausführung des Vertrages der vorherigen Zustimmung des Präsidenten der Energieaufsichtsbehörde in Polen (Urząd Regulacji Energetyki, im folgenden „URE“) bedarf. Die Pflicht zur Einholung der Zustimmung des Präsidenten von URE ist im Bestandsgesetz geregelt.